Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Miteigentümern von Wohnungseigentum. Es legt die Grundlagen für die Verwaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums fest. Es schützt die Interessen der Eigentümer und regelt die Verfahren für die Errichtung und Änderung von Gemeinschaftseigentum. Es legt auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer und Verwalter fest.