Ein Notar ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Rechtsanwalt. Er ist ein unabhängiger und neutraler Sachverständiger, der Dokumente beglaubigt und rechtlich bindende Verträge aufsetzt. Notare sind für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, die Beglaubigung von Unterschriften und die Beurkundung von Testamenten zuständig. Sie sind auch für die Erstellung von Grundbuchauszügen und die Beglaubigung von Urkunden zuständig.