Das Bezirksgericht ist eine staatliche Gerichtsbarkeit, die für die Verhandlung von Zivil- und Strafverfahren in einem bestimmten Bezirk zuständig ist. Es ist ein Gericht der ersten Instanz, das über Fälle entscheidet, die nicht an höhere Gerichte weitergeleitet werden. Es ist für die Verhandlung von Fällen zuständig, die nicht in einem anderen Gericht anhängig sind. Bezirksgerichte sind in vielen Ländern vorhanden und haben unterschiedliche Namen.