Das Baumschutzgesetz schützt Bäume vor unerlaubten Fällungen und Beschädigungen. Es regelt den Umgang mit Bäumen in öffentlichen und privaten Bereichen. Es gilt für alle Bäume, die einen Stammdurchmesser von mehr als 30 cm haben. Das Gesetz schützt Bäume vor unerlaubten Fällungen, Beschädigungen und Veränderungen. Es regelt auch die Pflanzung und Pflege von Bäumen.