Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und anderen Dokumenten für Ausländer beschäftigt. Sie ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Regelung des Aufenthalts und der Arbeit von Ausländern verantwortlich. Sie bietet auch Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Dokumenten und bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.