Die Amtshaftung ist ein Rechtsprinzip, das Beamte und öffentliche Institutionen für Schäden haftbar macht, die durch ihr Handeln oder Unterlassen verursacht werden. Amtshaftungsansprüche können aus Verletzungen von Rechten, Pflichten oder Gesetzen resultieren. Amtshaftungsansprüche können sowohl gegen Beamte als auch gegen öffentliche Institutionen geltend gemacht werden.